Allgemeine Geschäftsbedingungen CABARET QUEUE - EVENTS

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Cabaret Queue (im Folgenden einheitlich „Cabaret“) und den Einzelkund*innen, Firmen- und Gruppenkund*innen (im Folgenden einheitlich „Kund*innen“) und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Cabaret und den Kund*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Cabaret als auch für Gastspiele und -konzerte, sowie Sonderveranstaltungen im Programm des Cabaret.


2. Eintrittspreise und Ermäßigungen

2.1 Allgemein

Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus unseren Publikationen und unserer Internetseite ersichtlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Das Cabaret behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das Cabaret keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Eintrittspreise gelten nur bei Kauf der Eintrittskarten an der Kasse und im Webshop des Theaters. Im Ticketpreis des Cabaret enthalten sind Vorverkaufs- und Systemgebühren. Für den Versand werden weitere Gebühren erhoben. An externen Vorverkaufsstellen sowie bei externem Internetkauf können durch Erhebung von weiteren System- und Servicegebühren höhere Ticketpreise entstehen.

Soweit nicht auf der Eintrittskarte vermerkt, sind im Kartenpreis keine weiteren Leistungen enthalten.

2.2 Ermäßigungen

Folgende Personengruppen erhalten im Vorverkauf und an der Vorstellungskasse Ermäßigungen auf den Ticketpreis (ausgenommen Kindertheatervorstellungen):

  • Schüler, Studierende und Auszubildende unter 28 Jahren

Ausschließlich in der Vorverkaufsstelle des Cabaret buchbar sind Ermäßigungen für: 

  • Inhaber des Dortmund-Passes
  • Schwerbehinderte Personen, die durch Vorlage ihres Ausweises die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson nachweisen („B“ im Ausweis), sowie deren Begleitpersonen.

Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird.

Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet auf Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Cabaret berechtigt den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.

In Kindertheatervorstellungen für Gruppen von Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt ein ermäßigter Gruppenpreis ausschließlich für Gruppen der genannten Einrichtungen. Je zehn Kinder erhält eine Aufsichtsperson freien Eintritt zur Vorstellung, weitere Begleitungen bezahlen den ermäßigten Gruppenpreis. Buchungen für Gruppen sind ausschließlich in der Vorverkaufsstelle des Cabaret möglich.

Privatpersonen zahlen in den Gruppenvorstellungen den vollen Eintrittspreis.

RuhrHOCHdeutsch gelten gesonderte Rabatte.


3. Kartenverkauf

3.1 Allgemein

Eintrittskarten können im Direktverkauf an der Theaterkasse, schriftlich per Mail und das Onlinereservierungsformular (ausschließlich bei freier Platzwahl), telefonisch sowie bei den angeschlossenen Vorverkaufsstellen bestellt/erworben werden. Die Geschäftsbedingungen anderer Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen.

Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Die Kund*innen erwerben die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern die Kund*innen Eintrittskarten weiterveräußern, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig
Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Website des Cabaret (https://www.cabaretqueue.de) angegebenen Zeiten geöffnet. Sonntag & Montag ist der Vorverkauf geschlossen.

Die Vorstellungskasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und schließt mit Vorstellungsbeginn. An der Vorstellungskasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die unmittelbar folgende Vorstellung verkauft. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Vorstellungskasse statt.

3.2 Vorverkauf

Der allgemeine Vorverkauf beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung in unseren Medien. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben.

3.3 Reservierungen/Kartenabholung/Versand

Schriftliche (per E-Mail oder online) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen (nach Eingang/Bestätigung der Bestellung) zu den Öffnungszeiten im Theater abgeholt und bar oder per EC bezahlt oder gegen Vorkasse versandt werden. Bei Bestellungen, die zugsschickt werden sollen, erhalten die Kund*innen eine Reservierungsbestätigung per Post oder Mail mit ggfls. Angabe der reservierten Plätze, des Auftragswertes, der Reservierungsfrist sowie der Bankverbindung des Theaters. Sobald die Zahlung eingegangen ist, werden die Tickets übersandt.

Im Ausnahmefall, frühestens jedoch 14 Tage vor der Vorstellung können Karten für die Abendkasse reserviert werden, in diesem Fall sind die Karten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Kartenbestellungen, die am Vorstellungstag vorbehaltlich der Verfügbarkeit vorgenommen werden, sind ebenfalls bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

Sofern eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist wahrgenommen wird.

Wird eine Zusendung der Eintrittskarten gewünscht, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale von 3,90 €. Die Eintrittskarten werden den Kund*innen nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt, d.h. die Kund*innen haften für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten bei Kund*innen steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Die erhaltenen Eintrittskarten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich mitzuteilen.
 

3.4 Online-Tickets, print@home-Tickets

Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs werden durch einen externen Anbieter gebührenpflichtig bearbeitet. Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Beim Online-Kartenverkauf können nur ausgewählte Ermäßigungen angeboten werden. Es gelten die Bedingungen des Vertriebs-/ Servicepartners. Die Durchsetzung von Forderungen gegenüber diesem müssen Kund*innen selbst betreiben. Das Theater haftet nicht für die eventuell mangelhafte Ausführung Dritter.

Bis maximal zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn ist es möglich, über unsere Ticketingpartner print@home-Tickets zu erwerben. Das print@home-Ticket ist im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten print@home-Tickets zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des print@home-Tickets.

3.5 Gutscheine

Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten können in Höhe einer von Kund*innen frei wählbaren Summe erworben werden. Gutscheine sind ab Tag des Erwerbs drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Sie sind von Rückgabe und Barauszahlung ausgeschlossen. Restbeträge werden als neuer Gutschein ausgestellt. 

3.6 Fälligkeit und Zahlung/Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben. Wertgutscheine können ausschließlich an der Theaterkasse eingelöst werden.


4. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/Kartenverlust

4.1 Allgemein

Die Rückgabe von Eintrittskarten gegen eine Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.
In begründeten Ausnahmefällen können Karten bis drei Tage vor der Aufführung gegen eine andere Vorstellung der gleichen Produktion umgetauscht werden. Hierfür ist pro Eintrittskarte eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro zu entrichten. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

4.2 Vorstellungsänderungen und -ausfall

Veranstaltungen können geändert, verschoben oder abgesagt werden müssen. Kund*innen sollten sich deshalb rechtzeitig vor Beginn auf unserer Webseite informieren, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.

Bei Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.

Wird eine andere Produktion gespielt als angekündigt, bleiben die Tickets für den gebuchten Termin gültig, sofern nichts Gegenteiliges verfügt wird. Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn die Kund*innen die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.

Bei Programmänderungen und Vorstellungsausfall bietet das Theater eine Reservierung für eine andere Vorstellung nach Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie bzw. für einen Ersatztermin an, oder wenn dies nicht möglich ist, erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte beim Theater oder dem jeweiligen Vertriebspartner ohne System- und Servicegebühr. Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Beratungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt wird und die Kund*innen die Veranstaltung an diesem Ersatztermin nicht besucht.

Eine begründete Verlegung an einen anderen Spielort oder veränderte Besuchsbedingungen (z.B. Änderungen der CoronaSchVO NRW) ziehen kein Rückgaberecht nach sich.

Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch.

Karten, die nicht direkt über die Theaterkasse erworben wurden, können nur von der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgenommen werden. Die Rücknahme dieser Karten unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u.ä.) wird kein Ersatz gewährt.
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.

Weitere Aufwendungen, wie Reise-und Unterbringungskosten jeglicher Art werden nicht erstattet.

4.3 Kartenverlust

Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Theater eine Einlassverfügung aus, wenn der/die Käufer*in nachweist, welche Karte gekauft wurde, gegebenenfalls ist eine Kaufbestätigung der Vorverkaufsstelle erforderlich, bei der die Tickets erworben wurden. Die Einlassverfügung und ein amtlicher Lichtbildausweis müssen an der Abendkasse vorgelegt werden.
Werden bei platzgenauen Buchungen sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucher*innen vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.


5. Beginn/Einlass

Die Abendkasse und das Bistro werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Einlass in den Saal erfolgt je nach Produktion.

Nach Beginn einer Vorstellung kann mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher*innen nicht oder erst zu einem vom Einlasspersonal festgelegten geeigneten Zeitpunkt ein Einlass in den Theaterraum erfolgen. Dies gilt auch, wenn Besucher*innen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.

Für Rollstuhlfahrer*innen stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung.


6. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

Kund*innen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.


7. Garderobe und Fundsachen

Gehhilfen und ähnliche Gegenstände dürfen nur in den Zuschauerraum mitgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie bei einer Räumung nicht die Verkehrswege beeinträchtigen können. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke haftet das Theater nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Theatergebäude.

Gefundene Gegenstände aller Art sind bei unseren Mitarbeiter*innen abzugeben. Der Verlust von Gegenständen kann ebenfalls den Mitarbeiter*innen gemeldet werden.


8. Hausrecht/Hausordnung

Personen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Anwesende belästigen. Ferner kann der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen wird und/oder wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

Das geltende Rauchverbot ist einzuhalten.

Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen alle Anwesenden das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des Hauspersonals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.


9. Haftung/Schadensersatz

Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadensersatzansprüche der Kund*innen aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Cabaret und Kund*innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.


11. Inkrafttreten

Diese AGB treten zum 01.03.2024 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Mit denen ist auch gut lachen!
Unsere Förderer